Benutzungsordnung
für Archiv und Bibliothek des Arnold Schönberg Center

Zweck der Arnold Schönberg Center Privatstiftung (ASCP) ist die Ermöglichung des Zugangs und der Verfügbarkeit des Schönberg Nachlasses für wissenschaftliche Studien und Forschung durch Wissenschaftler, Komponisten, Musiker und die Öffentlichkeit.

Der Zugang zu Archiv und Bibliothek ist kostenlos. Die ASCP bietet dem Benutzer modernste Infrastruktur hinsichtlich Kommunikation, Datenverarbeitung und Vervielfältigung gegen moderate Unkostenbeiträge an.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr; während der gesetzlichen Feiertage bleiben Archiv und Bibliothek der ASCP geschlossen.

Der Sammlungsbestand darf nur in den Räumen der ASCP benutzt werden; es besteht kein Leihverkehr.

Interessenten mit einem umfangreicheren Arbeitsvorhaben werden ersucht, Zeitpunkt und voraussichtliche Dauer der Benützung im vorhinein mitzuteilen und ihr Forschungsziel kurz zu umschreiben.

Jeder Benutzer von Archiv und Bibliothek hat sich durch Eintragung im Benutzerbuch sowie Vorlage eines Personaldokuments, dessen Lichtbildseite kopiert wird, auszuweisen.

Mäntel, Schirme und Taschen sind vor Betreten des Archiv- und Bibliotheksbereiches in den dafür vorgesehenen versperrbaren Kästen einzuschließen.

Die Einsicht in die Archivalien erfolgt in der Regel in Form von Kopien, Mikrofilm und Mikrofiche.

Originaldokumente aus dem Nachlaß Arnold Schönbergs (im folgenden als »Originale« ausgewiesen) können in Ausnahmefällen, nur nach Voranmeldung, Unterzeichnung eines Benutzungsansuchens und ausschließlich in dem dafür gewidmeten Raum, dem »Manuscript Viewing Room« der ASCP eingesehen werden. Die Herausgabe eines Originals oder anderer Archivalien kann vom Archivar der ASCP aus konservatorischen Gründen verweigert werden. Die Anzahl der dem Benutzer ausgehändigten Originale oder anderer Archivalien wird ausschließlich vom Archivar der ASCP bestimmt.

Während der Arbeit mit Originalen darf der Benutzer im Manuscript Viewing Room nur Papier, Bleistift und Notebook verwenden; Füllfedern, Filzstifte, Faserschreiber und andere irreversible Schreibmaterialien sind in diesem Raum untersagt.

Die Beaufsichtigung erfolgt durch einen Archivar der ASCP. Benutzer sind damit einverstanden, daß Überwachungskameras in Bibliothek und Manuscript Viewing Room laufend aufzeichnen.

Originale müssen sorgfältig und schonend behandelt werden; der Benutzer ist verpflichtet, ausschließlich mit den ihm vom Archivar zur Verfügung gestellten Schutzhandschuhen mit dem Original zu arbeiten.

Dokumente sind in der vorgelegten Ordnung zu belassen, selbst wenn Unrichtigkeiten bemerkt werden sollten. Hinweise auf Mängel und Fehler in der Zuschreibung oder Einordnung werden gerne entgegengenommen.

Für Beschädigungen von Objekten aus Archiv oder Bibliothek der ASCP haftet während deren Studium der Benützer. Er verpflichtet sich im Falle von Beschädigungen, die Kosten für Ersatz (Bücher, Artikel, etc.) oder Restaurierung zu tragen.

Reproduktionen von Material aus Archiv und Bibliothek werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich vom Archivar der ASCP hergestellt. Der Benutzer verpflichtet sich, dergleichen Kopien nur zu persönlichen Studienzwecken oder zu einem schriftlich mit der ASCP vereinbarten Zweck zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen. Geschlossene Teilbestände können nicht komplett verfilmt oder kopiert werden.

Bei Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse, welche sich auf den Nachlaß Arnold Schönbergs stützen, ist auf die Stiftung als Aufbewahrungsort hinzuweisen. Damit verbunden ist die Verpflichtung, der Bibliothek der ASCP ein Belegexemplar dieser Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.

Bei der Wiedergabe von Dokumenten aus dem Nachlaß Arnold Schönbergs ist eine vorherige schriftliche Genehmigung der ASCP einzuholen. Der Benutzer verpflichtet sich, sämtliche Rechte (insbesondere das Urheberrechtsgesetz und das Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung) der ASCP oder Dritter, die in Verbindung mit der Sammlung des ASC bestehen, nicht zu verletzen. Die ASCP haftet nicht gegenüber Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Rechte durch Benutzer ergeben.

Alle Eigentumsrechte sowie deren Verwertung behält sich die ASCP gegenüber den Benutzern seines Archivs und seiner Bibliothek ausdrücklich vor.

Die Benutzerordnung wird jedem Benutzer von Archiv und Bibliothek der ASCP in geeigneter Weise zugänglich gemacht und von diesem anerkannt. Änderungen dieser Benutzungsordnung bleiben vorbehalten.

Genehmigt vom Stiftungsvorstand der Arnold Schönberg Center Privatstiftung Wien, den 16. März 1998

Mag. phil. Therese Muxeneder

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