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Benutzungsordnung
für Archiv und Bibliothek des Arnold Schönberg Center
Zweck der Arnold Schönberg Center Privatstiftung (ASCP) ist die Ermöglichung
des Zugangs und der Verfügbarkeit des Schönberg Nachlasses für wissenschaftliche
Studien und Forschung durch Wissenschaftler, Komponisten, Musiker und
die Öffentlichkeit.
Der Zugang zu Archiv und Bibliothek ist kostenlos. Die ASCP bietet dem
Benutzer modernste Infrastruktur hinsichtlich Kommunikation, Datenverarbeitung
und Vervielfältigung gegen moderate Unkostenbeiträge an.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr; während der
gesetzlichen Feiertage bleiben Archiv und Bibliothek der ASCP geschlossen.
Der Sammlungsbestand darf nur in den Räumen der ASCP benutzt werden; es
besteht kein Leihverkehr.
Interessenten mit einem umfangreicheren Arbeitsvorhaben werden ersucht,
Zeitpunkt und voraussichtliche Dauer der Benützung im vorhinein mitzuteilen
und ihr Forschungsziel kurz zu umschreiben.
Jeder Benutzer von Archiv und Bibliothek hat sich durch Eintragung im
Benutzerbuch sowie Vorlage eines Personaldokuments, dessen Lichtbildseite
kopiert wird, auszuweisen.
Mäntel, Schirme und Taschen sind vor Betreten des Archiv- und Bibliotheksbereiches
in den dafür vorgesehenen versperrbaren Kästen einzuschließen.
Die Einsicht in die Archivalien erfolgt in der Regel in Form von Kopien,
Mikrofilm und Mikrofiche.
Originaldokumente aus dem Nachlaß Arnold Schönbergs (im folgenden als
»Originale« ausgewiesen) können in Ausnahmefällen, nur nach
Voranmeldung, Unterzeichnung eines Benutzungsansuchens und ausschließlich
in dem dafür gewidmeten Raum, dem »Manuscript Viewing Room«
der ASCP eingesehen werden. Die Herausgabe eines Originals oder anderer
Archivalien kann vom Archivar der ASCP aus konservatorischen Gründen verweigert
werden. Die Anzahl der dem Benutzer ausgehändigten Originale oder anderer
Archivalien wird ausschließlich vom Archivar der ASCP bestimmt.
Während der Arbeit mit Originalen darf der Benutzer im Manuscript Viewing
Room nur Papier, Bleistift und Notebook verwenden; Füllfedern, Filzstifte,
Faserschreiber und andere irreversible Schreibmaterialien sind in diesem
Raum untersagt.
Die Beaufsichtigung erfolgt durch einen Archivar der ASCP. Benutzer sind
damit einverstanden, daß Überwachungskameras in Bibliothek und Manuscript
Viewing Room laufend aufzeichnen.
Originale müssen sorgfältig und schonend behandelt werden; der Benutzer
ist verpflichtet, ausschließlich mit den ihm vom Archivar zur Verfügung
gestellten Schutzhandschuhen mit dem Original zu arbeiten.
Dokumente sind in der vorgelegten Ordnung zu belassen, selbst wenn Unrichtigkeiten
bemerkt werden sollten. Hinweise auf Mängel und Fehler in der Zuschreibung
oder Einordnung werden gerne entgegengenommen.
Für Beschädigungen von Objekten aus Archiv oder Bibliothek der ASCP haftet
während deren Studium der Benützer. Er verpflichtet sich im Falle von
Beschädigungen, die Kosten für Ersatz (Bücher, Artikel, etc.) oder Restaurierung
zu tragen.
Reproduktionen von Material aus Archiv und Bibliothek werden im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich vom Archivar der ASCP hergestellt.
Der Benutzer verpflichtet sich, dergleichen Kopien nur zu persönlichen
Studienzwecken oder zu einem schriftlich mit der ASCP vereinbarten Zweck
zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich
zu machen. Geschlossene Teilbestände können nicht komplett verfilmt oder
kopiert werden.
Bei Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse, welche sich auf den
Nachlaß Arnold Schönbergs stützen, ist auf die Stiftung als Aufbewahrungsort
hinzuweisen. Damit verbunden ist die Verpflichtung, der Bibliothek der
ASCP ein Belegexemplar dieser Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.
Bei der Wiedergabe von Dokumenten aus dem Nachlaß Arnold Schönbergs ist
eine vorherige schriftliche Genehmigung der ASCP einzuholen. Der Benutzer
verpflichtet sich, sämtliche Rechte (insbesondere das Urheberrechtsgesetz
und das Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung) der ASCP oder
Dritter, die in Verbindung mit der Sammlung des ASC bestehen, nicht zu
verletzen. Die ASCP haftet nicht gegenüber Schäden, die sich aus der Verletzung
dieser Rechte durch Benutzer ergeben.
Alle Eigentumsrechte sowie deren Verwertung behält sich die ASCP gegenüber
den Benutzern seines Archivs und seiner Bibliothek ausdrücklich vor.
Die Benutzerordnung wird jedem Benutzer von Archiv und Bibliothek der
ASCP in geeigneter Weise zugänglich gemacht und von diesem anerkannt.
Änderungen dieser Benutzungsordnung bleiben vorbehalten.
Genehmigt vom Stiftungsvorstand der Arnold Schönberg Center Privatstiftung
Wien, den 16. März 1998
Mag. phil. Therese Muxeneder
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