Musik (Richtlinien für ein Kunstamt)

I.

Die wichtigste Aufgabe der Sektion für Musik ist, die in der Volksbegabung wurzelnde Überlegenheit der deutschen Nation auf dem Gebiete der Musik zu sichern. Diese dürfte daher kommen, daß der deutsche Volksschullehrer in früheren Zeiten fast immer auch Musiklehrer war, sich, selbst auf dem kleinsten Dorfe, als solcher betätigte und dadurch ein Reservoir schuf, groß genug, um die höchsten Schichten zu versorgen. Mit der Errichtung der modernen Volksschule wurde der Musikunterricht auf einen kaum genügenden Gesangsunterricht reduziert. Noch 100 Jahre und wir haben diese Überlegenheit verloren.

Das Beste wäre, den Musikunterricht wieder der Volksschule anzugliedern. Da dies jedoch schwer organisierbar und zu kostspielig wäre, ist folgendes zu empfehlen:

Die Musikschulen werden in drei Klassen eingeteilt:

Volks-, Mittel und Hochschulen. Diese unterscheiden sich teils durch ein geringeres Lehrziel, teils durch den Zeitraum, in welchem dieses erreicht wird, voneinander. Die unteren Schulen könnten bis zu einem gewissen Grade, ähnlich den allgemeinen Schulen, als Vorbereitung für die höheren betrachtet werden. Jedenfalls aber ist für die höheren die Begabung allein maßgebend.

Der Besuch muß jedem, auch dem Ärmsten, möglich sein. Zu diesem Zwecke wird das Schulgeld in so viele Klassen abgestuft, daß es sich den sozialen Verhältnissen aufs engste anpaßt. Die Bestimmung, welches Schulgeld zu zahlen ist, erfolgt dann auf Grund der Steuerbemessung, wobei besondere Verhältnisse (zahlreiche Familie u.s.w.) ebenso berücksichtigt werden können, wie bei dieser.

II.

Das Konzertwesen müßte allmählich aufhören, ein Geschäftsbetrieb zu sein. Bei einer richtigen Organisation, die alle Vermittler, Arrangeure und dergleichen vermeidet und sich direkt an das Publikum wendet, wäre es leicht möglich, auch ohne staatliche Hilfe das zu leisten, was die Kunst fördert.

Der grundlegende Fehler des öffentlichen Konzertlebens ist: der Wetteifer (Konzert-Wetteifer).

Man konzertiert aus zwei Gründen: Der erste, der reine:

Einer oder mehrere musizieren, dichten, singen, anderen, welche gerne davon mitbewegt sein wollen, wird gestattet, zuzuhören. Der zweite, unreine, gemeine: Kunst bringt Gunst. Viele wünschen Gunst. Der Sieger erlangt die höchste. Nun muß er siegen, während er vorher bloß singen mußte.

So bringt also der Wetteifer, die Notwendigkeit zu siegen, die Gemeinheit in den Kunstbetrieb.

Stellt man durch unmittelbaren Verkehr mit dem Publikum (welches dann nicht mehr der hochmütige Richter sein wird, der zwischen Hunger und Lorbeer entscheidet) das richtige Verhältnis wieder her – es wird etwas aufgeführt; solchen, die es hören wollen, wird das Zuhören gestattet – so wird sich die Möglichkeit finden, die Künstler entsprechend zu entlohnen, und dennoch genügend Proben zu halten.

III.

Das Recht am geistigen Eigentum hätte in jeder Hinsicht dem Rechte an jedem anderen Eigentum gleichgestellt zu werden, insbesondere, was die Vererbbarkeit anlangt. Gerade bei diesem Eigentum ist es, wie bei keinem anderen berechtigt, dauerndes Erbrecht anzuerkennen, da eben hier die Erben erst dadurch, daß sie noch etwas bekommen, erfahren, daß die Hinterlassenschaft wirklich jemals Eigentum gewesen ist. Das Erbrecht hätte nach dem letzten Leibeserben zur Hälfte an den Staat, zur Hälfte an eine Selbstverlagsgenossenschaft, die im folgenden Punkte erwähnt wird, überzugehen. Das Urheberrecht hätte unübertragbar, unverkäuflich, Ankauf hätte verboten, strafbar und rechtsunwirksam zu sein.

IV.

Im heutigen Kunstleben leidet der wirkliche Künstler nicht nur unter dem Mißverständnis, muß nicht nur den zeitlichen Sieg aller Unkunst mitansehen, sondern er muß noch die Kosten für die Verbreitung jener Art schlechter Kunst bezahlen, die ihn verdrängt. Denn der gutgehende Autor ist für den Verleger die bessergehende Ware, welche die Verluste deckt, die sich durch den unvorsichtigen Ankauf der schlechtergehenden ergeben. Dadurch entfällt auf den wahren Künstler, dessen Werke in der Regel erst nach seinem Tode höheren Marktwert erwerben, bei Lebzeiten so wenig, daß er nicht in der Lage ist, seine volle Arbeitskraft dem Schaffen zuzuwenden.

Hier könnte folgendermaßen geholfen werden:

  1. Die Veräußerung des Urheberrechtes müßte, wie im Abschnitt III gesagt, für unzulässig erklärt werden.

  2. Die Verleger müßten hinsichtlich erworbener Verlagsrechte auf bereits veröffentlichte und noch zu veröffentlichende Werke gegen billige (dem Risiko und den Auslagen entsprechende) Entschädigung expropriiert und das Eigentum an den Autor rückübertragen werden.

  3. Die Autoren hätten sich zusammenzuschließen in eine Selbstverlagsgenossenschaft, die sich direkt an das Publikum wendet, alle überflüssigen Kosten vermeidet und dem Autor den vollen Ertrag seines Werkes zuwendet, indem sie bloß ihre Selbstkosten und einen gewissen Prozentsatz als quasi Versicherungsprämie für Verluste aus anderen Verlagsunternehmungen abzieht.

V.

Die soziale Lage der Musiker muß gehoben werden. Der Oboist oder Hornist, der am Abend ein Solo blasen wird, ist ein Künstler, der in seinem Fach unfehlbarer sein muß, als die meisten Hofräte in dem ihrigen. Sein Studium erfordert Fleiß, Ausdauer, Ernst, dauert so lange Zeit, und verlangt so viel Begabung, daß man ihn den Erlesensten auf der sozialen Stufenleiter beizuzählen hat.

VI.

Was das musikalische Theater anlangt, schließe ich mich mit gewissen, aus den musikalischen Notwendigkeiten sich ergebenden Vorbehalten den Vorschlägen Adolf Loos’ an.

Die Vorbehalte sind folgende:

  1. Musik kennt man nicht nach einmaligem Hören. Der Musikfreund, insbesondere aber der Künstler, der sie selbst reproduzieren soll, muß sie oft hören. Es werden also die Aufführungen einer kleinen Anzahl von Werken besonders dann nicht genügen, wenn nach dem Vorschlage Loos’ diese Werke erst nach Jahren wiederholt werden.

  2. Verfügte dieses Theater über die besten Mittel und gäbe es etwa ein zweites oder drittes, das dem oben erwähnten Kunstbedürfnis entspricht, aber nur geringere Mittel besitzt, so wäre es schade, die Meisterwerke nicht auch oft genug in der vollendetsten Ausführung hören zu können.

Sehr einverstanden bin ich dagegen mit der Idee der Wandertheater, bei denen ein Repertoire von zwei bis drei Werken leicht genügen könnte. Ich befürworte gleichzeitig die Errichtung von Wanderorchestern und von Berufssängerchören mit derselben Bestimmung.

VII.

Ein Kunstrat könnte unter folgenden Bedingungen gebildet werden:

1. Für jede Kunstgattung wird eine Sektion begründet, die zwei Arten von Mitgliedern hat:

  1. solche, deren Bedeutung auch vom Auslande anerkannt wird; diese werden auf Lebenszeit ernannt;

  2. solche, deren Bedeutung nur vom Inlande anerkannt ist; diese können bis zu ihrem 50. Lebensjahre dem Kunstrate angehören.

2. Jede Sektion berät und beschließt über die sie betreffenden Angelegenheiten. Die gefaßten Entscheidungen bedürfen aber zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung eines Rates, welcher aus den Mitgliedern der ersten Klasse aller Kunstsektionen gebildet wird.

VIII.

Zum Schlusse möchte ich noch darauf hinweisen, daß der im ersten Abschnitt vorgeschlagene Modus der Schulgeldbemessung beim Musikunterrichte, auch anwendbar ist auf das gesamte Unterrichtswesen überhaupt. Es ist nicht notwendig, daß die Kinder Reicher die Volksschule unentgeltlich besuchen und in den Mittelschulen und an der Universität von ihnen dasselbe bezahlt wird, wie von den Minderbemittelten und Armen.

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Arnold Schönberg Center, Wien (T 14.21)

Beitrag in: Richtlinien für ein Kunstamt. Herausgegeben von Adolf Loos. Wien 1919.

Die Richtlinien für ein Kunstamt sollten das Gemeinschaftswerk einer Gruppe der geistig regsten, schöpferischsten und kritischsten Menschen unter der Führung von Adolf Loos sein, darunter Karl Kraus, Max Ermers, Leopold Liegler, Ludwig Münz und Arnold Schönberg. Nur Arnold Schönbergs Beitrag ist namentlich bezeichnet, da er sich in einigen Punkten den anderen Meinungen nicht anschließen konnte. (Burkhard Rukschcio und Roland Schachel: Adolf Loos – Leben und Werk. Salzburg 1982, p. 229.)

Arnold Schönbergs Vorbemerkung für einen Wiederabdruck in Von Neuer Musik: Beiträge zur Erkenntnis der neuzeitlichen Tonkunst. Herausgegeben von H. Grues, E. Kruttge und Else Thalheimer. Köln 1925, p. 31-34: »Diesen kleinen Aufsatz habe ich in der ersten Zeit nach dem verlorenen Krieg geschrieben; damals, als der Besitz vernünftiger fünf Sinne rechts und links von Bolschewismus bedroht war; als alle Welt Rettung nur im Selbstmord, eine neue bessere Wirklichkeit nur in der Phantasie suchte und bombenfeste Luftschlösser erbaute, bestimmt, das Gehirn gegen die Angriffe des Hungers zu schützen; damals, wo es den Kopf kosten konnte, nichts zu sagen, was den Parteien Vergnügen macht! Kein vernünftiger Phantast kann eine höhere Erfüllung seiner Träume erhoffen, als den Wiederabdruck seines Artikels, der darum somit gestattet sei. Jänner 1924. Arnold Schönberg.«

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