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Kritische Gesamtausgabe der musikalischen Werke Arnold Schönbergs

Träger: Gesellschaft zur Förderung der Arnold Schönberg Gesamtausgabe e. V., Mainz
Vorsitzender:
Dr. Giselher Schubert, Frankfurt a. M.
Herausgeber:
unter dem Patronat der Akademie der Künste, Berlin, begründet von Josef Rufer, herausgegeben von Rudolf Stephan unter Mitarbeit von Reinhold Brinkmann, Richard Hoffmann, Leonard Stein und Ivan Vojtech
Editionsleitung:
Prof. Dr. Rudolf Stephan, Berlin
Wissenschaftliche Mitarbeiter:
Dr. Ulrich Krämer ( This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it ), Ralf Kwasny ( This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it ),
Dr. Martin Albrecht-Hohmaier ( This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it )
Verlag: Schott Musik International, Mainz, und Universal Edition AG, Wien
Umfang der Ausgabe:
Geplant sind etwa 70 Bände in 2 Reihen sowie Supplementbände.

Anschrift:
Arnold Schönberg Gesamtausgabe Forschungsstelle
Jägerstraße 22/23
D-10117 Berlin
Tel. (+49 30) 20370-338
Fax: (+49 30) 20370-222
e-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it

Die Editionsarbeiten werden gefördert durch die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, vertreten durch die Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz, aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Bonn, und der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung, Berlin, sowie durch die Österreichische Akademie der Wissenschaften, Wien.

Stand der Edition

Editionsprinzipien

Die Gesamtausgabe der musikalischen Werke Arnold Schönbergs hat die Aufgabe, das kompositorische Schaffen dieses Komponisten in ganzer Breite der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Veröffentlicht werden daher im Rahmen dieser Ausgabe nicht nur die Werke in der Fassung letzter Hand, sondern auch die Frühfassungen und Bearbeitungen des Komponisten; nicht nur die vollendeten Kompositionen, sondern auch die Fragmente; nicht nur der endgültige Text eines Werkes, sondern auch sämtliche Skizzen oder Kompositionsentwürfe.

Vorgelegt werden somit Notentexte, die sich sowohl hinsichtlich ihres Orts im Kompositionsprozeß als auch in ihrer Geltung als Werk, in ihrem Werkcharakter, beträchtlich voneinander unterscheiden. Dem haben die Editionsgrundsätze Rechnung zu tragen: Der Werkedition auf der einen Seite steht die Quellenedition auf der anderen gegenüber. Die Ausgabe der vollendeten Kompositionen zielt auf einen authentischen Text des Werkes, dem nach kritischer Sichtung aller verfügbaren Quellen eine oder mehrere Hauptquellen zugrunde liegen, der Abdruck der Skizzen dagegen soll den Text der jeweiligen Quelle so getreu wie möglich wiedergeben.

Die Gesamtausgabe nimmt für sich in Anspruch, eine wissenschaftliche zu sein und doch zugleich der musikalischen Praxis zu dienen. Resultiert aus dem ersten Anspruch die Forderung, das überlieferte Quellenmaterial lückenlos zu erfassen und kritisch auszuwerten, so aus dem zweiten, die Kompositionen, deren Aufführung möglich und intendiert ist, in einer Form vorzulegen, die der praktischen Realisierung förderlich ist.

Das Kriterium der Aufführbarkeit – und im Zusammenhang damit die Frage des kompositorischen Ranges – betrifft die Fragmente. Grundsätzlich muß die Behauptung verneint werden, daß das Nichtvollendetsein an sich eine Wertminderung impliziert – zumal wenn man die hohe Bedeutung von Fragmenten Schönbergs, etwa von »Moses und Aron«, in Betracht zieht. Dies vorausgesetzt, ist die Frage nach dem Gewicht von Fragmenten auf die nach ihrem Umfang und dem Grad des Definitiven im Kompositionsprozeß zu reduzieren. Ein Urteil darüber beantwortet in der Regel auch die Frage nach der Aufführbarkeit.

Bei den unvollendeten Kompositionen sind wenigstens vier Stufen zu unterscheiden:

  • Fragmente, die nicht über das Entwurfsstadium hinausgelangt sind (z. B. in Band 21 der Reihe B, S. 132f. die Komposition für Streicher);
  • Fragmente, die zwar als Niederschrift vorliegen, deren Notentext aber so kurz oder lückenhaft ist, daß die kompositorische Konzeption nicht deutlich wird (z. B. in Band 18,3 der Reihe B, S. 77ff. »Des Friedens Ende«);
  • Fragmente, deren definitiv niedergeschriebener Notentext so umfangreich ist, daß die kompositorische Konzeption klar wird, bei denen aber wesentliche Bereiche offen gelassen oder unvollständig bezeichnet sind (z. B. in Band 3 der Reihe B, S. 248ff. »Gethsemane«);
  • Fragmente, die ins definitive Stadium des Kompositionsprozesses gelangt, als Niederschrift überliefert, in allen wesentlichen Bereichen bezeichnet und so lang sind, daß weder über die kompositorische Konzeption noch über die Grundlagen einer Aufführung Zweifel bestehen können (z. B. in Band 8 der Reihe A »Moses und Aron« oder in Band 5 der Reihe A, S. 171ff. die Sonate für Orgel).

Nur die letzte Gruppe der Fragmente kommt im Rang den vollendeten Kompositionen nahe oder gleich; sie werden gemäß den Prinzipien der Werkedition vorgelegt. Die ersten zwei Gruppen können als Entwürfe im weiteren Sinne zusammengefaßt werden; für sie sind – wie für die Skizzen – die Prinzipien der diplomatischen Quellenedition maßgebend. Eine Zwischenstellung nehmen die Fragmente der dritten Gruppe ein; da bei ihnen weniger die Darbietungsform der Quelle als vielmehr ihr Inhalt von Belang ist, der nicht durch äußerliche Ungereimtheiten der Quelle verunklart werden soll, wird für sie eine dritte Art der Publikation gewählt, die die Mitte hält zwischen Werk- und Quellenedition und als Inhaltsedition bezeichnet wird.

Die Frage, ob eine Aufführung intendiert und angemessen sei, betrifft in erster Linie die verschiedenen Fassungen vollendeter Werke. Auf der einen Seite hat Schönberg zahlreiche seiner Kompositionen für andere Besetzungen bearbeitet; diese Arrangements eigener Werke sind hinsichtlich der praktischen Realisierung den Originalkompositionen gleichzustellen und werden dementsprechend gemäß den Prinzipien der Werkedition herausgegeben. Auf der anderen Seite existieren von einigen Kompositionen Erst- und Frühfassungen, die Schönberg – meist in der gleichen Besetzung – überarbeitet und damit als ungenügende Vorstufen der letztlich intendierten Werkgestalt qualifiziert hat. Da ihre Aufführung als vollgültige Werke dem Urteil des Komponisten entgegenstünde, werden die Frühfassungen nicht als Werke ediert. Aber auch bei ihnen kommt es weniger auf die äußere Darbietung der Quelle, durch die sie überliefert sind, sondern auf den Inhalt an; daher bietet die Gesamtausgabe solche Frühfassungen in der Form der Inhaltsedition.

Werke, die gemäß den Prinzipien der Werkedition vorgelegt werden, erscheinen in den Bänden der Reihe A; Werke, die gemäß den Prinzipien der Inhalts- oder Quellenedition vorgelegt werden, erscheinen in den Bänden der Reihe B. Den Bänden beider Reihen sind zudem Faksimiles beigegeben. Sie dienen dem Zweck, die Eigentümlichkeiten der in unterschiedlichen Stadien des Kompositionsprozesses entstandenen Quellen beispielhaft darzustellen sowie nur aufwendig zu beschreibende Sachverhalte innerhalb einzelner Quellen zu veranschaulichen.